Organisation der Oberstufe
Das Städtische Rurtal-Gymnasium Düren arbeitet im Bereich der Sekundarstufe II in Kooperation mit den vier anderen Dürener Gymnasien - Angela Gymnasium, Burgau Gymnasium, Gymnasium am Wirteltor und Stiftisches Gymnasium (Dürener Modell). Dies ermöglicht es uns unseren Schülern im Rahmen der Verpflichtung der Ausbildungsordnung ( APO - GOSt ) eine breite Auswahl an Wahlmöglichkeit anzubieten.
Entschuldigungsverfahren / Beurlaubung §43 Schulg.
1. Bei Erkrankung meldet ein Elternteil oder der volljährige Schüler vor Unterrichtsbeginn den Schüler krank (02421-206380).
2. Unmittelbar im Anschluss an die Erkrankung – am ersten Schultag – wird im Oberstufenraum ein Entschuldigungsformular abgeholt und dieses muss vom volljährigen Schüler unterschrieben werden.
Bei nicht volljährigen Schülern unterschreibt ein Erziehungsberechtigter.
3. Das fertig ausgefüllte Entschuldigungsformular wird in der nächsten Unterrichtsstunde dem jeweiligen Fachlehrer zur Unterschrift vorgelegt.
4. Innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Erkrankung wird das fertig abgezeichnete Entschuldigungsformular wieder im Oberstufenraum abgegeben.
Erkrankung bei Klausuren
Erkrankt ein Schüler an einem Tag, an welchem er Klausur schreiben sollte, so hat er nur ein Recht auf einen Nachschreibtermin, wenn er vor Unterrichtsbeginn seine Erkrankung im Sekretariat gemeldet hat und unmittelbar im Anschluss an die Erkrankung – erster Schultag – eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt hat. (vgl. APO-GOSt §13 (5),