Bereits im September 2016 berichtete ich an dieser Stelle über meine Teilnahme an dem Projekt ,,Schüler an der Universität“ und möchte auf Bitte von Herrn Dr. Hickel noch einmal einen kurzen Erfahrungsbericht bezüglich des Geschehenen geben:
Im Sommersemester 2016 war mein erstes Semester als Schülerstudent an der Universität zu Köln. Ich besuchte die Vorlesung „Strafrecht I (Allgemeiner Teil und Besonderer Teil I)“ bei Herrn Prof. Dr. Waßmer, lernte etwas über die Geschichte des deutschen Strafrechts und über die Theorie über die Delikte Totschlag, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Dieses gelernte theoretische Wissen musste praktisch, also anhand von Fällen, angewandt werden, was ich in einer Arbeitsgemeinschaft lernte. Dort wurde ich ebenfalls auf die Abschlussklausur vorbereitet, die am 28. August 2016 stattfand, welche ich auch bestand.
Die Vorlesung zur Römischen Rechtsgeschichte, welche von Herrn Prof. Dr. Avenarius gegeben wurde, besuchte ich im darauffolgenden Wintersemester 2016/2017. Dort wurde Wissen sowohl über die Anfänge der römischen Kultur als auch des römische Rechts weit vor 753 v. Chr., der Unterschied zwischen vorklassischer und klassischer Rechtswissenschaft beziehungsweise Jurisprudenz, aber auch der Wirkungsgeschichte der römischen Juristerei und die Widerspiegelung dieses frühen Rechtsdenkens in unserem heutigen Bürgerlichen Gesetzbuches vermittelt. Da es sich bei dieser Vorlesung um eine sogenannte Grundlagenveranstaltung handelte, fand dazu keine passende Arbeitsgemeinschaft statt. Auch die Abschlussklausur zu dieser Vorlesung schrieb ich am 07. Februar 2017, und hatte auch in dieser Klausur mehr als vier Punkte, was in den Juraklausuren bedeutet, dass man bestanden hat.
Für das kommende Sommersemester 2017 habe ich mich erneut beworben und möchte die Vorlesung „Staatsrecht mit Europarecht und Bezügen zum Völkerrecht“, also eine Vorlesung des öffentlichen Rechts besuchen, wobei ich am 28. März die Zusage bekam.
Dies ist voraussichtlich meine letzte Bewerbung, da ich nächstes Schuljahr in die EF und damit in die Oberstufe komme, weshalb ich mich komplett auf die Schule konzentrieren möchte. Immerhin sind es dann auch „nur“ noch etwas mehr als zweieinhalb Jahre bis zu meinem Abitur.
Meine Motivation zu einer Teilnahme am Projekt war mein Gedanke, dass ich nach dem Abitur vielleicht Rechtswissenschaften studieren könnte. Von diesem Gedanken bin ich heute weit entfernt, denn ich bin mir auf Grund des Projektes sicher, dass ich auf jeden Fall Jura studieren möchte. In diesem Vorhaben wurde ich auch durch ein dreiwöchiges freiwilliges Schülerpraktikums bei der Anwaltskanzlei Bietmann Köln in den Sommerferien 2016 und dem schulischem zweiwöchigen Pflichtpraktikum am Amtsgericht Düren bestätigt.
„Für mich hat sich das vergangene Semester als Schülerstudent auf jeden Fall gelohnt (…) und trotz Allem würde ich mich erneut bewerben.“ Diesen Satz schrieb ich in meinem Bericht im Herbst 2016. Meine Meinung hat sich diesbezüglich bis heute nicht geändert, sondern sogar noch verstärkt.
Niklas Scheidweiler
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